[4.2.5.1] Einleitung
4.2.5.1 EinleitungMit der fortschreitenden Entwicklung hin zu dezentralen erneuerbaren Erzeugern und bidirektionalen elektrischen Speichern steigen die Anforderungen an die Netzinfrastruktur und an die Steuerbarkeit der angeschlossenen Anlagen. Die TOR Stromerzeugungsanlagen (kurz TOR SEA) tragen insbesondere diesen Entwicklungen Rechnung, indem sie verstärkte Anforderungen an Kommunikation, Fernwirkfähigkeit und dynamisches Anlagenverhalten vorsehen. Dies betrifft Erzeuger in neu angeschlossenen-, erweiterten- und geänderten Kundenanlagen im Verteilernetz. Für die oberösterreichischen Ausführungsbestimmungen bilden neben der TAEV (siehe insbesondere Teil II Pkt. 6.12) diese Regeln den Rahmen zur Bewertung und Integration der Parallelbetriebsanlagen im Verteilernetz. Des Weiteren gelten – wie auch für TOR Verteilernetzanschluss LASTEN (kurz TOR VNA) – für Anlagen ab 250 kW die Anforderungen des Anlagenregelungskonzepts der Netz Oberösterreich zur Erfüllung der SOGL-Datenaustausch Verordnung und Ansteuerbarkeit der Wirkleistungsvorgabe (siehe AB OÖ Pkt. 4.2.8). Die Einhaltung der TOR‑SEA stellt sicher, dass die Netzkunden die Netzsicherheit nicht beeinträchtigen und einen stabilen und effizienten Netzbetrieb ermöglichen. Bei Anschluss von bidirektionalen Betriebsmitteln (Verbrauch und Erzeugung siehe Pkt. 4.2.7) sind neben den Anforderungen der TOR SEA und der TAEV auch die Bedingungen der TOR VNA (siehe AB OÖ Pkt. 4.2.6) einzuhalten. Dies sind insbesondere Betriebsmittel mit der Funktionalität Be- und Entladung wie Energiespeicher und Ladeeinrichtungen. Im Folgenden werden die einzelnen Anforderungen an diese speziellen Betriebsmittel sowie die gesamte Kundenanlage dargestellt. Zudem wird auch auf das Anschluss Prozedere für TOR VNA Betriebsmittel eingegangen. |
Ansprechstelle für Dezentrale Erzeuger im Netz Parallelbetrieb Team: Netzkundenservice - Dezentrale Erzeuger Tel.: +43 5 9070 8400 E-Mail.: de_kontaktformular@netzooe.at Adresse: 4890 Frankenmarkt, Salzburger Straße 14
Anschlussprozedere und Betriebserlaubnisverfahren Der Anschluss von Betriebsmitteln entsprechend TOR SEA ist analog dem Prozedere Meldewesen (siehe Pkt. 1)
Am Ende steht neben einer Inbetriebnahme durch den ausführenden Elektriker die Vorübergehende und oder die endgültige Betriebserlaubnis durch den Verteilernetzbetreiber. Diese wird mündlich bei Anwesenheit eines Vertreters des Netzbetreibers sowie schriftlich in der Bestätigung der Meldewesen Fertigmeldung durch den Verteilernetzbetreiber ausgestellt. |




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