[4.2.8] Anlagenregelungskonzept
4.2.8 Anlagenregelungskonzept für Erzeuger und Lasten4.2.8.1 EinleitungBei Anschluss von LASTEN der TOR VNA (siehe 4.2.6), ERZEUGERN der TOR SEA (siehe 4.2.5) als auch bidirektionalen Betriebsmitteln (Verbrauch und Erzeugung) sind neben diesen Anforderungen auch die Anforderungen des Anlagenregelungskonzepts der Netz Oberösterreich zur Erfüllung der SOGL-Datenaustausch Verordnung und Ansteuerbarkeit der Wirkleistungsvorgabe bindend. Die Details zum Anlagenregelungskonzepts der Netz Oberösterreich sind zusammengefasst im Dokument Anlagenregelungskonzept_NetzOÖ_V.2.0_2026.
4.2.8.2 Erfordernis AnlagenreglerFür Stromerzeugungsanlagen mit einer Maximalkapazität von mehr als 100 kW ist ein Anlagenregler erforderlich. Darüber hinaus ist ab einer Anlagengröße mit einer Maximalkapazität ab 250kW eine fernwirktechnische Anbindung erforderlich. Sortenreine Verbrauchsanlagen, die unter die TOR Verteilnetzanschluss fallen und deren Netzverknüpfungspunkt auf Netzebene 5, 4 oder 3 liegt, ist der Einsatz eines externen Anlagenreglers bzw. ein zentrales Energiemanagementsystem erforderlich. Folgende Anlagenregler sind auf Konformität der Anforderungen entsprechend dem Anlagenregelungskonzept der Netz Oberösterreich überprüft und somit freigegeben. (Zulassungsprozess siehe Anlagenregelungskonzept Kapitel 2.2.3) Eine befristete Zulassung bedeutet:
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