Die in diesem Bereich angeführten Ausführungshinweise sind eine unverbindliche Auslegung der Errichtungsbestimmungen.

Die Ausführungshinweisen stellen einen Auszug der, aus unserer Sicht wichtigsten Inhalte, der entsprechenden Errichtungsbestimmung dar.

Grundsätzlich sind die jeweils zutreffenden ÖVE/ÖNorm - Normen und Bestimmungen für die Anlagenerrichtung heranzuziehen.

Nur diese sind die rechtlich verbindliche Basis zur Anlagenerrichtung.