Für die Bemessung der Vorzählerleitungen sind die Leistungsannahmen und Gleichzeitigkeitsfaktoren der TAEV 2020 Pkt. 2.1 zu beachten.

Die Bemessung des PEN-Leiters für die Hauseinführungsleitung sowie die Hauptleitungen hat nach den Vorgaben der OVE E 8101 zu erfolgen. Im Hinblick auf die zunehmende Belastung der PEN-Leiter mit Oberschwingungsströmen wird empfohlen, von einer Querschnittsverminderung des PEN-Leiters abzusehen. Bei einer Querschnittsverminderung sind dem Netzbetreiber die erforderlichen Nachweise und Berechnungen gemäß OVE E 8101 vorzulegen. Eine zeitgerechte Kontaktaufnahme/Abstimmung mit dem Netzbetreiber vor Errichtung der Anlagen ist erforderlich.

Bei der Parallelschaltung von Vorzählerleitungen müssen alle Leiter dieselben elektrischen Eigenschaften besitzen (Verlegungsweise, Art, Länge und Querschnitt). Die Vorzählerleitungen dürfen darüber hinaus keine Abzweige aufweisen. Bei Ausführung von mehr als zwei parallel geschalteten Vorzählerleitungen ist das Einvernehmen mit dem Netzbetreiber herzustellen. Die Forderungen von OVE E 8101-433.4 und 434.4 sind zu beachten.