Gilt für alle Installationstätigkeiten im Versorgungsgebiet der Energie AG Oberösterreich Netz GmbH.

 

 

 

Sinn und Aufgabe des Meldewesens

Der Anschluss von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln an das Verteilernetz eines Netzbetreibers ist an die Erfüllung bestimmter technischer Anschlussbedingungen und einschlägiger Vorschriften gebunden. Die Erfüllung dieser Vorausetzungen zu bestätigen, sowie die gewerberechtlichen Vorschriften einzuhalten ist Sinn und Aufgabe des Meldewesens.

 

Internetplattform Meldewesen

Die Energie AG Netz GmbH hat für die Meldewesen-Kommunikation, zwischen den Elektroinstallateuren und dem Bearbeitungspersonal, eine Internettplattform erstellt. Die Nutzung dieser Plattform ist Installationsberechtigten vorbehalten die in das Intstallateurverzeichnis der Energie AG Netz gmbH eingetragen sind.

 

Elektroinstallateurverzeichnis

Gegenstand und Zweck des Elektro-Installateur-Verzeichnisses ist der Nachweis der in diesem Verzeichnis angeführten Firmen über die Befugnis zur Herstellung, Änderung oder Instandhaltung von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln nach der Gewerbeordnung.

Allgemeine Voraussetzung für die Eintragung ins Elektro-Installateur-Verzeichnis ist die Bewilligung für die Ausübung des Gewerbes "Elektrotechniker" nach der Gewerbeordnung bzw. deren Wiederaufnahme.

Die Eintragung erfolgt nach Vorlage des Gewerberechtsbescheides oder der Wiederaufnahmemeldung.

Die Löschung der Eintragung erfolgt mit der Abmeldung oder Ruhendmeldung des Gewerbes "Elektrotechniker".

 

Zugang zur Internetplattform :

Sie können jederzeit Ihren Zugang zur Internetplattform "Meldewesen" anfordern und nach Zusendung des Zugangscodes sofort nutzen.

Voraussetzungen:

  • Sie sind berechtigt Elektoinstallationen auszuführen
  • Ein handelsüblicher Computer mit Internetzugang
  • Sie haben eine e-mail-Adresse  

 

 

Bild: Eingabemaske "Eintrag Elektrikerverzeichnis"  (für Aufruf Text anklicken)

   

 

 

 

 

 

Einloggen

Nach erhalt des Zugangscodes könne sie in das neue Meldewesen,                       

unter nachstehender Adresse, einloggen.

http://konzern.energieag.at/meldewesen/

 

 

 

 

  Vergrößern Download "Anleitung Erste Schritte im Meldewesen" (0.61 MB)
 

 

   

   Vergrößern Anzeigen "Richtige Auswahl des AV-Typs" (0.16 MB)
 

 

Bild: Internetplattform Meldewesen-Hauptmenü:   Hier die Bedienungsanleitung offnen !

 

  

Anschlussvereinbarung

Zur Errichtung eines Netzzugangsvertrages ist eine vollständig ausgefüllte Anschlussvereinbarung/Anschlussdatenblatt  notwendig. Dieser sind für die Beurteilung des Netzanschlusses erforderliche Unterlagen und Nachweise beizuschließen (TAEV, Teil I Pkt. 3) (Datenblatt Netzrückwirkungen ).

Anschlussvereinbarung bzw. Anschlussdatenblatt ist notwendig bei:

  • Neuerrichtung von elektrischen Anlagen,
  • Änderung des Hausanschlusses bzw. Vorzählerbereichs,
  • Änderungen von Mess-, Schalt- u. Steuereinrichtungen,
  • wesentlichen Änderungen bzw. Erweiterungen gemäß ETG und ETV,
  • Änderungen der tariflichen Bezugsgrößen,
  • Anschluss von Betriebsmitteln, die die Bedingungen der TAEV, Teil III nicht einhalten,
  • Anschluss von Ersatz(Not)stromversorgungsanlagen.

    Entsprechen die geplanten Installationsarbeiten den nachstehenden Kriterien, so kann die Anlage sofort fertiggestellt und fertiggemeldet werden bei:

  • Kein Anschluss von Geräten, die in Bezug auf Netzrückwirkungen beurteilt werden müssen (TAEV, Teil III),
  • Baustellenanlagen ohne Kran, mit Anschlusswerten kleiner 5 kW,
  • Anlagenzusammenlegungen oder Trennungen ohne Änderung des Anschlusswertes,
  • Anlagenerweiterungen um weniger als 5 kW Anschlusswert.

    Anderenfalls ist vor Beginn der Installationsarbeiten eine Anschlussvereinbarung/Anschlussdatenblatt auszufertigen. Alle technischen Fragen sind mit dem zuständigen Netztechniker bzw. dem zuständigen technischen Berater zu klären.

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    Fertigstellung, Prüfung und Anschluss an das Verteilnetz

    Die Anlagen-Inbetriebnahme und die damit verbundenen Prüfungen gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 hat immer der Errichter durchzuführen. Die Montage der Messeinrichtung durch den Verteilnetzbetreiber stellt keine Anlagen-Inbetriebnahme dar. Bei der Montage der Messeinrichtungen kann die Anwesenheit des Errichters (Elektroinstallateur) erforderlich sein.

     

     Administrator Meldewesen:

    Kontakt:      Herr Johann Gierbl
                          Tel. 05 9070 2535 oder 0664 60165 2535

                           johann.gierbl@netzgmbh.at