Gilt für alle Installationstätigkeiten im Versorgungsgebiet der Netz Oberösterreich GmbH.

 

 

 

 

Sinn und Aufgabe des Meldewesens

Der Anschluss von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln an das Verteilernetz eines Netzbetreibers ist an die Erfüllung bestimmter technischer Anschlussbedingungen und einschlägiger Vorschriften gebunden. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen zu bestätigen, sowie die gewerberechtlichen Vorschriften einzuhalten ist Sinn und Aufgabe des Meldewesens.

 

Internetplattform Meldewesen

Für die Meldewesen-Kommunikation, zwischen den Elektroinstallateuren und dem Bearbeitungspersonal, wurde eine Internetplattform erstellt. Die Nutzung dieser Plattform ist Installationsberechtigten vorbehalten die in das Installateurverzeichnis eingetragen sind.

 

 

 

Zugang zur Internetplattform :

Sie können jederzeit Ihren Zugang zur Internetplattform "Meldewesen" anfordern und nach Erhalt Ihrer Logindaten sofort nutzen.

Voraussetzungen:

  • Sie sind berechtigt Elektoinstallationen auszuführen
  • Ein handelsüblicher Computer mit Internetzugang
  • Sie haben eine gültige Emailadressse  
 

Anmeldung Internetplattform Meldewesen:     "Anforderung Zugang Internetplattform Meldewesen"

   

 

 

 

 

 

Einloggen

Nach Erhalt des Zugangscodes können sie sich in das Meldewesen einloggen:

 

https://meldewesen.netzooe.at/meldewesen/

 

 

 

 

 

Vergrößern Download "Anleitung Erste Schritte im Meldewesen" (0.61 MB)

 

 

   

 

 Vergrößern "Richtige Auswahl des AV-Typs" (0.16 MB)

 

Anschlussvereinbarung

Zur Errichtung eines Netzzugangsvertrages ist eine vollständig ausgefüllte Anschlussvereinbarung/Anschlussdatenblatt  notwendig. Dieser sind für die Beurteilung des Netzanschlusses erforderliche Unterlagen und Nachweise beizuschließen (TAEV, Teil I Pkt. 3) (Datenblatt Netzrückwirkungen ).

Anschlussvereinbarung bzw. Anschlussdatenblatt ist notwendig bei:

  • Neuerrichtung von elektrischen Anlagen,
  • Änderung des Hausanschlusses bzw. Vorzählerbereichs,
  • Änderungen von Mess-, Schalt- u. Steuereinrichtungen,
  • wesentlichen Änderungen bzw. Erweiterungen gemäß ETG und ETV,
  • Änderungen der tariflichen Bezugsgrößen,
  • Anschluss von Betriebsmitteln, die die Bedingungen der TAEV, Teil III nicht einhalten,
  • Anschluss von Ersatz(Not)stromversorgungsanlagen.

    Entsprechen die geplanten Installationsarbeiten den nachstehenden Kriterien, so kann die Anlage sofort fertiggestellt und fertiggemeldet werden:

  • Neuanschluss von Einfamilienhäusern ohne besondere Geräte,
  • Kein Anschluss von Geräten, die in Bezug auf Netzrückwirkungen beurteilt werden müssen (TAEV, Teil III),
  • Baustellenanlagen ohne Kran, mit Anschlusswerten kleiner 5 kW,
  • Anlagenzusammenlegungen oder Trennungen ohne Änderung des Anschlusswertes,
  • Anlagenerweiterungen um weniger als 5 kW Anschlusswert.

Anderenfalls ist vor Beginn der Installationsarbeiten eine Anschlussvereinbarung/Anschlussdatenblatt auszufertigen. Alle technischen Fragen sind mit dem zuständigen Netztechniker bzw. dem zuständigen technischen Berater zu klären.

 

Netzrückwirkung von Betriebsmitteln:

Netzrückwirkungsrelevante Betriebsmittel müssen in der Anschlussvereinbarung angegeben werden (BM die die Grenzwerte der TAEV Teil III nicht einhalten).

 

  Netzrückwirkungs-Datensammlung (0.19 MB)
 

Fertigstellung, Prüfung und Anschluss an das Verteilnetz

Die Anlagen-Inbetriebnahme und die damit verbundenen Prüfungen gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 hat immer der Errichter durchzuführen. Die Montage der Messeinrichtung durch den Verteilnetzbetreiber stellt keine Anlagen-Inbetriebnahme dar. Bei der Montage der Messeinrichtungen kann die Anwesenheit des Errichters (Elektroinstallateur) erforderlich sein.

 

 Administrator Meldewesen:

Kontakt:        Herr Ferdinand Aichinger
                      
ferdinand.aichinger@netzooe.at