[3.2] Wandlermessung
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WANDLERMESSUNG |
Grundsätzlich wird zwischen "Niederspannungs-Wandlermessung" (halbindirekt, nur Strom wird wird über Wandler erfasst) und "Hochspannungs-Wandlermessung" (indirekt, Strom und Spannung werden über Wandler erfasst) unterschieden. Der Netzbetreiber legt fest welche Ausführung anzuwenden ist. Die Wandlermessungen sind mit den nachstehend beschriebenen Modul- bzw. Standardschränken auszuführen.
Ansprechpartner für Wandlermessungen ist der jeweilige Kundenanlagentechniker.
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NIEDERSPANNUNG WANDLERMESSUNG |
Alle Projekte, mit Wandlermessungen bis 1200 A Nennstrom müssen nach diesem Konzept aufgebaut werden. Ob bestehende Wandlermessungen bei Änderung bzw. Erweiterung im der "alten" Bauart weiterbetrieben werden können ist mit dem jeweilig zuständigen Kundenanlagentechniker abzuklären. Die detailierten Spezifikationen, die bei der Herstellung der Modulwanderschränke einzuhalten sind, erhalten Sie beim zuständigen Kundenanlagentechnikern der Netz Oberösterreich GmbH . Allgemeines Dieses Konzept sieht vor, dass Wandlermessungen aus Bausteinen (Modulwandlerschränken) zusammengestellt werden. Die Modulwandlerschränke müssen den Spezifikationen der Netzbetreiber entsprechen. Modulwandlerschränke die nach diesen Anforderungen gebaut sind können von den zugelassenen Herstellern bezogen werden (siehe Auflistung der Hersteller mit Kooperationsvertrag). Werden Wandlerschränke von anderen Herstellern (nicht in der unten angeführten Liste) verwendet, so müssen diese ebenso der technischen Spezifikation entsprechen. Bei der Inbetriebnahme dieser Messungen wird zusätzlich eine Abnahmeprüfung durchgeführt und dafür pro Modulschrank eine Prüfpauschale in Rechnung gestellt. Grundsätzlich ist pro Baustein (Modulschrank) nur eine Messung möglich. Wenn mehrere Messungen benötigt werden, so ist eine entsprechende Anordnung mehrerer Modulschränke nötig, die mit einen "Anschluss-Schrank" verbunden sind. Die Ausführung des Anschluss-Schrankes ist mit dem jeweiligen Netzbetreiber abzustimmen. Zählerfernabfrage Für die problemlose Herstellung der gesetzlich geforderten Zählerfernabfrage ist vom Wandlermessschrank zum Fernmeldeverteiler eine Lehrverrohrung vorzusehen. Umsetzung Alle Wandlermessungen mit Nennstromstärken bis 1200 A, sind mit dem nachstehend beschriebenen Modul-System auszuführen. Bestehende Wandlermessungen, die nur geändert/erweitert werden, sowie Wandlermessanlagen für Bauprovisorien sind von dieser Regelung nicht betroffen. Bei der Inbetriebnahme von Modulwandlerschränken von Herstellern, die keinen Kooperationsvertrag mit den Netzbetreibern abgeschlossen haben, wird vom jeweiligen Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber, zusätzlich zur Inbetriebnahmegebühr, eine Prüfgebühr verrechnet. Die freigegebenen Hersteller (mit Kooperationsvertrag) sind auf dieser Seite unten aufgelistet.
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Beschreibung der Modul-Wandlerschränke: |
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Die Modulschränke sind als Baukastensystem konzipiert. Sie gliedern sich im wesentlichen in ein
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Modul-Schranksystem:
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Hinweise zur Anwendung:
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Ausführungsbeispiele für Variante A: Basistarif Wandlermessung IBmax 200A Basistarif Wandlermessung IBmax 200A Basistarif-Direktmessung IBmax 63A + Zusatztarif Direktmessung IBmax 63A + Zusatztarif Wandlermessung IBmax 125A |
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Ausführungsvariante B: Mehrfach-Wandlermessung
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Freigegebenen Hersteller (mit Kooperationvertrag): Nachstehend angeführten Hersteller haben einen Kooperationsvertrag mit den OÖ Netzbetreibern, bezüglich Modul-Wandlerschränke, abgeschlossen. Bei Verwendung von Modul-Schränken dieser Hersteller (ungebrochenen Herstellersiegel vorausgesetzt) werden von den Netzbetreibern keine Prüfaufwendungen in Rechnung gestellt: Werden Wandlerschränke von anderen Herstellern verwendet, so müssen diese ebenso der technischen Spezifikation entsprechen. Bei der Inbetriebnahme dieser Messungen wird zusätzlich eine Abnahmeprüfung durchgeführt und dafür pro Modulschrank eine Prüfpauschale von € 300,- (exkl. MWSt.) in Rechnung gestellt.
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HOCHSPANNUNGS-MESSSCHRäNKE: |
Ansprechpartner ist der jeweilige Kundenanlagentechniker. Alle Projekte, mit Hochspannungsmessung (Indirekte Messung, NE 5) müssen nach diesem Konzept aufgebaut werden. Als Messschränke dürfen nur vorgefertigte Schränke der nachstehend angeführten Hersteller verwendet werden. Die Situierung der Messung sowie die Ausführung der Schränke wird vom Kundenanlagentechniker festgelegt. Entsprechend dieser Festlegungen kann der Messschrank bei einem der nachstehend angeführten Hersteller bezogen werden. |
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Freigegebene Hersteller für Hochspannungs-Wandlermessschränke:
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