Basistarif

Allgemein ist je Kundenanlage nur ein Basistarf anwendbar. Im Mehrfamilien-Wohnungsbau könne im Sonderfall  für "Allgemeinanlagen" wie Lift, Heizung und Garage eigene Basistarife ausgeführt werden (das Einvernehmen mit der Energie AG Netz GmbH ist herzustellen).

Für den Basistarif ist im Normalfall eine Nachzählerhauptsicherung mit einer Nennstromstärke von 25 A vorzusehen.

Ab einer Nennstromstärke von 63 A (Basistarif) wird das Bereitstellungsentgelt durch die gemessene 1/4-h-Leistung ermittelt.

 

Mögliche Sicherungsnennstärken für die Nachzählerhauptsicher/Vorzählersicherung:

Sicherung 1 x 10A (1 kW)*

Sicherung 1 x 16A (2 kW)*

Sicherung 3 x 25A (4 kW)

Sicherung 3 x 35A (7 kW)

Sicherung 3 x 40A (12 kW)

Sicherung 3 x 50A (20 kW)

Sicherung 3 x 63A (30 kW)**

Sicherung 3 x 80A (40kW)**

Sicherung 3 x 100A (50 kW)**

Sicherung 3 x 125A (60 kW)**

*Ausnahmeregelung für Kleinstanlagen

**Nur für Zusatztarife – unterbrechbare Lieferung

 

Dabei ist darauf zu achten, dass die maximal einsetzbare Sicherungsnennstromstärke als Grundlage für die Bestimmung des Netzbereitstellungsentgeltes herangezogen wird.

Deshalb ist ein entsprechendes Sicherungs-System (z.B. Diazed Gr. II -> maximal 25 A einsetzbar) oder entsprechende Sicherungslasttrennschalter bzw. Leitungsschutzschalter zu wählen.

 

 

Netznutzung und Netzentgelte siehe www.netzooe.at