Kurzerläuterung der Tarifstruktur

Grundsätzlich ist die Tarifwahlmöglichkeit von der zugeordneten Netzebene abhängig.

Für die Zuordnung zu einer Netzebene bestehen Mindestwerte für den tatsächlichen Leistungsbedarf der Anlage.

Netzebene…………………..Leistungsbedarf

       7 …………………..……… <100 kW

       6 ........................................ 100 kW

       5 ........................................ 400 kW

       4 ....................................... 5000 kW

Die Tarifstruktur der Energie AG Netz GmbH ist im Wesentlichen in Basistarif und Zusatztarif unterteilt.

Im Basistarif wird abhängig von der benötigten Stromstärke (Nennstromstärke des dem Zähler zugeordneten Überstromschutzorganes), kleiner 63 A eine reine Verbrauchsmessung bzw. (ab 63 A) eine Verbrauchs- Leistungsmessung, durchgeführt.

Zusatztarife sind nur bei angemeldetem Basistarif in der Netzebene 7, bei einer Nennstromstärke des dem Zähler zugeordneten Überstromschutzorganes größer 25 A, anwendbar.

Alle Zusatztarife sind eine sogenannte „unterbrechbare Lieferung“, weil die Stromversorgung von Netzbetreiber mittels „Tarifschütz“ zu bestimmten Zeiten unterbrochen werden kann.

Die Art des anzuwendenden Zusatztarifes ist von der Art der Betriebsmittel bzw. Verbrauchsart abhängig.

Nebenstehende Graphik zeigt die Arten der Zusatztarife.

Durch „anklicken“ der Zusatztarif-Art werden Details dazu aufgerufen.

 

Zählpunkt

Jedem Kunden (Endverbraucher) innerhalb eines Anschlussobjektes wird gemäß den sonstigen Marktregeln je Bedarfsart ein Zählpunkt zugeordnet.

Es ist somit jedem Kunden bzw. jeder Wohneinheit ein eigener Zählpunkt zuzuordnen.