Zusatztarif

Zusatztarife sind bei Neuanlagen oder Änderungen nur in der Netzebene 7 möglich.

Zur technischen Fixierung des Ausmaßes der Netznutzung sind in Neuanlagen und bei wesentlicher Änderung/Erweiterung von bestehenden Anlagen, Vorzähler- bzw. Nachzählerhauptsicherungen zu verwenden, die fabriksmäßig so ausgeführt sind, dass die maximal einsetzbare Nennstromstärke nicht verändert werden kann. Das heißt es dürfen nur entsprechende Sicherungselemente und Sicherungslasttrennschalter bzw. Leitungsschutzschalter und "Tarifschalter" (nicht sinnvoll in zentralen Messräumen) verwendet werden.  

Da die Nennstromstärke des entsprechenden Überstromschutzorganes (NZHS/VZS in Anlagen ohne Leistungsmessung) zur Verrechnung des Netzbereitstellungsentgeltes herangezogen wird, ist es wichtig die Nennstromstärke (bei Sicherungselementen die maximal einsetzbare Sicherungsnennstomstärke) nur so groß als nötig zu wählen.