Vorzähler-Sicherungen
 

ALLGEMEINES

 

Hinweis: Überstromschutzeinrichtungen die Laien zugänglich sind müssen entweder:

  • aufgrund ihrer Konstruktion "Laienbedienbar" sein
  • oder durch andere Maßnahmen gegen den Zugriff durch Laien geschützt werden "Laiensichere Ausführung".

Laienbedienbare Überstromschutzeinrichtungen müssen durch den Hersteller als solche ausgewiesen sein. D0-Sicherungslasttrennschalter gelten in der Regel als "Laienbedienbar". Dem Laien zugängliche NH-Sicherungslasttrennschalter oder NH-Lastschaltleisten müssen, durch eine nur mit Werkzeug zu entfernende Sperre, "Laiensicher" ausgeführt werden.

 

Vorzählersicherungen dienen dem Schutz der Haupt- bzw. Steigleitung und sind eine Trennstelle im Gefahrenfall.

 

Alle Überstromschutzorgane vor den Messeinrichtungen müssen plombierbar ausgeführt sein.

 

Als Vorzählersicherungen können folgende Arten von Überstromschutzeinrichtungen verwendet werden:

·         D0-Sicherungslasttrennschalter 

·         NH-System (Betriebsklasse gL bzw. gG)  

·         Leistungsschalter bzw. Leitungsschutzschalter mit erhöhtem Ausschaltvermögen (Hochleistungsautomaten). Das erforderliche Kurzschluss-Schaltvermögen ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

Die Verwendung von Leitungsschutzschalter mit erhöhtem Ausschaltvermögen (Hochleistungsautomaten) als „Hausanschlusssicherung“ ist jedenfalls mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

 

Überstromschutzorgane vor den Messeinrichtungen sind so anzuordnen bzw. auszuführen, dass die Schmelzeinsätze leicht und gefahrlos ausgewechselt werden können.

 

Für Überstromschutzorgane die Laien zugänglich sind wird die Verwendung von "laienbedienbaren" Sicherungslasttrennschaltern empfohlen.

Beim Auswechseln von Sicherungen ist die ÖVE-Richtlinie R5 zu beachten.

 

 

 

Die maximale Vorsicherung für den Kurzschlussschutz der Zählerschleife und des Zählers beträgt 63A. 

Wird der Kurzschlussschutz der Zählerschleifen durch die Hausanschlusssicherung bzw. Hauptleitungssicherung nicht gewährleistet so ist eine Aufteilung in Gruppen mit entsprechender Schutzeinrichtung für den Kurschlussschutz vorzunehmen (Vorzählergruppensicherung).  Je Vorzähler-Gruppensicherung dürfen beispielsweise maximal 5 Wohneinheiten (vollelektrifiziert ohne elektrischen Durchlauferhitzer und e-Mobilität) angeschlossen werden. Bei Gewerbeanlagen ist eine Aufteilung abhängig von der vorliegenden Belastung und Gleichzeitigkeit vorzunehmen.

Für den Kurzschlussschutz von Überspannungsschutzeinrichtungen gelten die oben angeführten Aussagen sinngemäß, wobei die maximale Vorsicherung für den Kurzschlussschutz den Herstellerangaben zu entnehmen ist.

Für Anlagen ab einer NZHS von 50A ist jedenfalls eine separate Vorzählergruppensicherung erforderlich, sofern diese nicht gleich der Hausanschlusssicherung ist (eine Kundenanlage). Wird hierfür eine Vorsicherung von 80A benötigt, muss eine Kurzschlussleistung von mindestens 570 kVA vorhanden sein.

Für Mehrparteienhäuser mit Gemeinschafts-Aufzugsanlage ist für den Fall einer notwendigen Aufteilung auf Vorzähler-Gruppensicherungen für die - die Aufzugsanlage zählende - Messung eine eigene Vorzähler-Gruppensicherung vorzusehen, welche Bestandteil der NS-Hauptverteilung sein muss. Es ist zulässig, die Allgemeinanlage und den Aufzug über eine Messung zu betreiben, wenn die Selektivität sichergestellt werden kann. Grundsätzlich wird empfohlen, für die Aufzugsanlage eine eigene Messung vorzusehen.

 

Arten von Vorzählersicherungen:

Nachstehende Darstellung zeigt typische Vorzählersicherungen 

 

Abbildung: Beispiele für Überstromschutzorgane vor den Messeinrichtungen (Vorzählersicherungen) 

 

(1) Hausanschlusssicherung (angeordnet in einem separaten Hausanschlusskasten oder Bestandteil der Hauptverteilung).

(2) Hauptleitungssicherung (Bestandteil der Hauptverteilung. Die Hauptleitungssicherung dient dem Überstromschutz der Hauptleitung).

(3) Stockwerksabzweigsicherung (angeordnet im Zählerverteiler). Die Stockwerkabzweigsicherung dient dem Überlastschutz der Abzweigleitung und kann gleichzeitig die Funktion einer Vorzähler-Gruppensicherung erfüllen.

(4) Vorzähler-Gruppensicherung (angeordnet im Zählerverteiler). Die Vorzähler-Gruppensicherung dient bei Vorliegen von mehreren Zählerschleifen für den Kurzschlussschutz im Nachzählersicherungssystem. Ist nur eine Zählerschleife vorhanden, dann spricht man von einer Vorzählersicherung.

Vorzählersicherung "im engeren Sinn". Die Vorzählersicherung dient dem Überstromschutz von Betriebsmitteln (z.B. für Lastschaltgerät, Überspannungsableiter udgl.) bzw. einer Zählerschleife im Vorzählersicherungssystem. Die "Steuersicherung" (zur Spannungsversorgung des Lastschaltgerätes) stellt eine mögliche Ausführungsform der Vorzählersicherung dar.

 

 

ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN ÜBERSTROMSCHUTZORGANE VOR DEN MESSEINRICHTUNGEN:

 

 

- Das Überstromschutzorgan muss für die Beanspruchung, welche sich aus dem Einbauort ergeben, ausreichend dimensioniert werden (Kurzschlussschaltvermögen, Schutzart udgl.)

 

- durch die Konstruktion muss sichergestellt sein, dass beim Betätigen des Überstromschutzorganes alle Außenleiter gleichzeitig öffnen bzw. schließen (dies wird beispielsweise erfüllt durch die Verwendung von dreipoligen NH-Sicherungslasttrennschalter bzw. D0-Sicherungslasttrennschalter oder Leistungsschalter bzw. selektive Sicherungsautomaten)

 

- die Überstromschutzorgane müssen über eine Plombiermöglichkeit verfügen durch welche zuverlässig sichergestellt wird, dass ein Bedienen des Überstromschutzorganes nur nach Entfernung der Plombe möglich ist bzw. Schmelzeinsätze nur nach Plombenöffnung gewechselt werden können

 

- die Überstromschutzorgane müssen aufgrund der Konstruktion so geschalten sein, dass ohne Plombenöffnung keine unbefugte Stromentnahme möglich ist. Die Ausführungsvorgaben an die Sichtfenster von NH-Sicherungslasttrenner sind besonders zu beachten

 

- vor den Messeinrichtungen angeordnete Überstromschutzorgane müssen entweder:

      • aufgrund Ihrer Konstruktion laienbedienbar sein
      • oder durch andere Maßnahmen gegen den Zugriff von Laien geschützt werden ("Laiensichere Ausführung")

- Überstromschutzorgane wie D0-Sicherungslasttrennschalter oder selektive Sicherungsautomaten, Leistungsschalter udgl. gelten als "Laienbedienbar", sofern der Hersteller der Schaltgeräte diese als "Laienbedienbar" ausgewiesen hat. Als laiensichere Ausführung gelten beispielsweise: Anordnung der nicht laienbedienbaren Betriebsmittel in einem abgeschlossenen elektrischen Betriebsraum (nicht zulässig für Zählerverteiler); Anordnung der nicht laienbedienbaren Betriebsmittel in einem separaten Schrank (z.B. zur Unterbringung der Hauptverteilung); Anbringung von Bediensperren oder zusätzlichen Sicht-Abdeckungen im Zählerverteiler (bei Hausanschlusssicherung, Vorzählersicherung, Vorzähler-Gruppensicherungen). Eine Anordnung dieser Betriebsmittel hinter der Verteilerblende ist unzulässig!

- Das Demontieren bzw. Öffnen der Bediensperren, Abdeckungen bzw. Schanktüren darf nur unter Zuhilfenahme von Werkzeug möglich sein. An den Einrichtungen bzw. Abdeckungen muss ein Hinweis in unverlierbarer Ausführung angebracht werden, aus dem hervorgeht, dass "das Entfernen der Bediensperre/Abdeckung und die Bedienung der Schalteinrichtungen nur von Elektrofachkräften oder durch elektrotechnisch unterwiesene Personen durchgeführt werden darf".

- Überstromschutzorgane sind derart anzuordnen, dass die Bedienung der Ein-/Ausschaltmechanismen ohne Abnahme von Verteilerblenden möglich ist. Dies gilt nicht für Überstromschutzorgane, welche ausschließlich vom Netzbetreiber bedient werden können (z.B. Spannungspfadsicherungen bei Wandlermessungen etc.). Überstromschutzorgane sind so anzuordnen, dass ein ausreichender Anschlussraum für das Anklemmen vorhanden ist. Der Mindestabstand der Unterkannte der Überstromschutzorgane vom fertigen Fußboden darf 400 mm nicht unterschreiten

- NH-Sicherungslasttrennschalter sind senkrecht anzuordnen und so einzubauen, dass beim Ausschalten das Schaltteil nach unten ausschwenkt

- die Überstromschutzeinrichtungen sind sowohl auf der Berührungsschutzabdeckung als auch am jeweiligen Betriebsmittel anlagenbezogen, dauerhaft und unverwechselbar zu kennzeichnen.

- Überstromschutzorgane im Vorzählerbereich sind selektiv zu staffeln. Dies wird dadurch erreicht, dass Sicherungen die hintereinandergeschaltet sind ein Nennstromverhältnis von mindestens 1,6 zu 1 aufweisen (Betrachtung in Lastflussrichtung Verteilernetz zu Kundenanlage).

Bei Vornahme von Änderungen/Erweiterungen bei einem Verteiler mit Überstromschutzeinrichtungen vor den Messeinrichtungen sind die oben angeführten allgemeinen Anforderungen bei der Ausführung zu berücksichtigen.

Bei Anwendung von Leistungsschaltern ist betreffend den Schutzeinstellungen (selektive Staffelung zum nächstgelegenen Überstromschutzorgan des Netzbetreibers) die Abstimmung mit dem Netzbetreiber erforderlich.

Für die Ausführung von Überstromschutzorganen im Vorzählerbereich im Zusammenhang mit Wandlermessungen existieren besonders zu beachtende Dimensionierungsvorgaben (siehe Wandlermessung).

 

 

BESONDERE ANFORDERUNGEN, WELCHE SICH AUS DEM ZWECK DER ÜBERSTROMSCHUTZEINRICHTUNG ERGEBEN:

 

Vorzählersicherung

 

Für jede Zählerschleife die mit Zählerklemmleiste und Zählerschleife von 25mm² Cu ausgeführt ist, muss eine separate Vorzählersicherung vorgesehen werden, sofern mindestens zwei Zählerschleifen vorhanden sind.

Bei Mehrparteien-Wohnhäusern mit Gemeinschafts-Aufzugsanlage ist bei Vornahme einer Aufteilung auf Vorzähler- bzw. Vorzähler-Gruppensicherungen für die Zählerschleifen der Aufzugsanlage eine eigene Vorzählersicherung vorzusehen.

 

Vorzähler-Gruppensicherung

 

Auf die Einhaltung der Selektivität zwischen Vorzähler-Gruppensicherung und Nachzählerhauptsicherung ist zu achten.

Die Anzahl der von der Gruppensicherung versorgten Zählerschleifen mit 10 mm² Cu ist abhängig von der Nutzungsart und der Gleichzeitigkeit sowie der Sicherungsnennstromstärke der Nachzählerhauptsicherungen.

 

 
 

Die maximal zulässige Sicherungsnennstromstärke für die Vorzähler-Gruppensicherung beträgt 63A.

Es dürfen maximal 5 vollelektrifizierte Wohneinheiten mit einer NZHS von 25A von einer gemeinsamen Vorzähler-Gruppensicherung mit 63A versorgt werden. Vorzähler-Gruppensicherungen, welche direkt im zugehörigen Zählerverteiler angeordnet werden, sind jedenfalls laienbedienbar auszuführen (z.B. D02-Sicherungslasttrennschalter mit optischer Sicherungsausfallanzeige in Form von Blink- oder Leuchtmelder). Vorzähler-Gruppensicherungen sind vorzugsweise im zugehörigen Zählerverteiler anzuordnen.

Die Aufteilung auf Vorzähler- bzw. Vorzähler-Gruppensicherungen ist jedenfalls erforderlich, wenn für die vorgelagerte Sicherung (Hausanschlusssicherung oder Hauptleitungssicherung) eine Nennstromstärke größer als 63A erforderlich ist.

 

Hauptleitungssicherung

 

Wenn mehrere Hauptleitungen vorhanden sind, so sind diese nach der Hausanschlusssicherung einzeln abzusichern. Bei Verwendung von NH-Lasttrennschaltern sind die Hauptleitungssicherungen vorzugsweise in einem separaten Hauptverteilschrank unterzubringen (siehe Abbildung)

 

Abbildung: Beispielhafte Darstellung von Überstromschutzorganen im Vorzähler- und Messbereich

 

Stockwerkabzweigsicherungen

 

Werden mehrere Zählerverteiler (Geschosse) von einer gemeinsamen Hauptleitung versorgt, so ist jede Abzweigleitung mit einer Stockwerkabzweigsicherung zu versehen, welche gleichzeitig die Funktion einer Vorzähler- bzw. Vorzähler-Gruppensicherung übernimmt. Bei Notwendigkeit der Aufteilung auf mehrere Vorzähler-bzw. Vorzähler-Gruppensicherungen kann die zentrale Anordnung einer Stockwerkabzweigsicherung entfallen.

 

 

 

SELEKTIVTEILSICHERUNG

 

Als "Vorsicherung" (Selektivteilsicherung) für die Spannungsversorgung des Lastschaltgerätes (Rundsteuerempfängers) ist ein Überstromschutzorgan mit einem Auslösenennstrom von 10 A und optischer Auslöseanzeige zu verwenden.

 

Das Überstromschutzorgan muss mit einer plombierbaren mechanischen Arretierung ausgestattet sein, so dass ein Betätigen und ein Sicherungswechsel nur mit vorheriger Plombenöffnung möglich ist.

 

Das Überstromschutzorgan ist so im plombierbaren Vorzählerfeld einzubauen, dass die Bedienung und Plombierung ohne Abnahme der Blendenabdeckung möglich ist.

 

Die genannten Anforderungen sind bei nachfolgend dargestellten Produkten erfüllt. Davon abweichende Ausführungen sind nur nach Zustimmung des Netzbetreibers zulässig.

 

 

 

Ausführung der Selektivteilsicherung: Plombierbarer D02-Sicherungslasttrennschalter (Eaton/Schrack/Hager)

 

  

   

 

ABSCHALTBEDINGUNG

 

Hausanschlusssicherung

Für die Hausanschlusssicherung gilt ein "Ausschaltstromfaktor von 1,6 (UN = 230/400V), bei Nennspannungen über 230/400V ist ein Faktor von 2,5 anzusetzen.

Vorzähler-, Strang-, Stockwerks-, Gruppen-, Verteil- oder Endstromkreis-Sicherungen

Verteilungsleitungen in Verbraucheranlagen und Endstromkreise mit Überstrom-Schutzeinrichtungen, mit einem Nennstrom über 32 A, müssen innerhalb von 5 Sekunden ausschalten. Es können zur Erfüllung dieser Forderung auch die Ausschaltstromfaktoren der nachstehenden Tabelle angewendet werden.

 

 

 

Tabelle "Ausschaltstromfaktoren" (vgl. OVE E 8101 Tabelle 41.002.AT sowie TAEV 2020 Tabelle IV/2-1)

Art der Überstrom-Schutzeinrichtung

Endstromkreise ≤ 32 A

Verteil- und Endstromkreise > 32 A

Schmelzsicherungen bis 125 A gG

10

3,5

Leitungsschutzschalter B

5

3,5

Leitungsschutzschalter C

10

3,5

Leitungsschutzschalter D

20

3,5

Leistungsschalter oder andere geeignete Schaltgeräte

Ausschaltstrom-Zeitverhalten gemäß

OVE E 8101

Ausschaltstrom-Zeitverhalten gemäß

OVE E 8101

Anmerkung: Für von B, C und D abweichende Kennlinien ist m so zu wählen, dass die Magnetauslösung des Leitungsschutzschalters anspricht.

 

 

 

* Zugriffsschutz:

Überstromschutzeinrichtungen (auch NH-Schaltleisten und -Trenner) sind so auszuführen, dass kein Zugang  zu ungemessenen, spannungsführenden Teilen ohne Plombenöffnung möglich ist!

Sichtfenster oder Abdeckungen dürfen nur im geöffneten Zustand demontierbar sein.

Produktliste siehe "Anschluss- und Vorzählerbereich"

Hausanschlusssicherungen müssen "Laiensicher" oder "Laienbedienbar" ausgeführt sein (siehe Ausführung der Hausanschlusssicherung).