[4.2.4.5] Wirkleistungsvorgabe
I) Allgemeines zur Wirkleistungsvorgabe
Die Wirkleistungsvorgabe (folgend kurz WLV) wirkt – sowohl für Volleinspeisung als auch für Überschusslieferung – immer direkt auf die AC-Netzanschlussklemmen der Parallelbetriebsanlage und nicht am Netzanschlusspunkt (so wie bei einer Regelung auf die zugesagte Netzwirksame Einspeiseleistung = dynamische Wirkleistungsregelung). Dabei bleibt die Parallelbetriebsanlage weiter in Betrieb am Netz und es wird lediglich die Wirkleistungsabgabe begrenzt oder auf 0 gesetzt, um nach Beendigung der Wirkleistungsvorgabe sofort wieder in den Normalbetrieb übergehen zu können. Die WLV ist je Zählpunkt mit einer Parallelbetriebsanlage entsprechend der nachfolgend abgebildeten Tabelle anzuwenden. Die WLV wirkt dabei in der Kundenanlage auf alle Erzeugungsanlagen (auch unterschiedliche Primärenergiequellen) und alle an das Verteilernetz angeschlossenen Batterie-Energiespeicher, auch wenn diese nicht rückspeiserelevant sind. Die Wirkleistungsvorgabe wirkt auch bei Inselbetriebsfähigen Anlagen direkt auf die Parallelbetriebsanlagen (z.B. Wechselrichter, Generator …). Bei einem entsprechenden Steuersignal (nur bei vorhandener versorgender Netzspannung möglich) ist die abgegebene AC-Netzanschlussklemmen-Leistung auf 0 % zu reduzieren. Bei vorhandener Netzspannung ist eine Netztrennung der Stromerzeugungsanlage mit Verbrauchern in einen Inselbetrieb nicht zulässig.
Die für die Signalübertragung vorgesehenen Netzwerkkabel sind grundsätzlich nur für die Verwendung der WLV zulässig (siehe BlockschaltbildKAT 1(A), KAT 1(B), KAT 2(A) sowie KAT 2B). Ziel ist jedenfalls für die Typ A Parallelbetriebsanlagen künftig eine Netzbetreiberschnittstelle vorzubereiten, die entweder an einer neuen Zählergeneration oder an einer Digitalen Schnittstelle Anschluss findet. In der Zuständigkeitstabelle finden Sie die zeitlich notwendigen Arbeitsschritte detailliert dargestellt. Dies erleichtert insbesondere die genaue Zuordnung zur Aufgabe und vor allem wer diese Tätigkeit durchführt. |
II) Einteilung der Parallelbetriebsanlage in Anlagenkategorie
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Umsetzungstabelle Anlagenkategorie
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A) Anlagen der TOR-Stromerzeugungsanlagen (kurz TOR SEA) Type A entsprechend TOR-Stromerzeugungsanalgen
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE ZUR DATENÜBERTRAGUNG
Die im Folgenden festgelegten Ausführungsvorgaben gelten sowohl für Neuanlagen deren Anschluss erstmalig ans Verteilernetz erfolgt, aber auch für Leistungs-Erweiterungen - oder Änderungen an bestehenden Anlagen. Der Verteilernetzbetreiber stellt nur einen LSG-Relaiskontakt zur Verfügung. Dieses Signal ist grundsätzlich über die Schnittstelle und ein separates Netzwerkkabel bis zum Wechselrichter, Energie-Management-System (EMS), Park- oder Kraftwerks-Regler zu übertragen. Zu beachten ist in jedem Fall der vom Signal verursachte Strom und der dadurch am verwendeten Netzwerkkabel ausgelöste Spannungsabfall.
Bei mehreren Wechselrichtern und/oder Generatoren als auch bei unterschiedlichen Eingangsspannungsniveaus der Betriebsmittel-Steuerspannung wird ein zentrales Management in Form eines EMS oder Park- oder Kraftwerks-Reglers empfohlen.
Optional kann eine Kontaktvervielfachung bei Bedarf ausgeführt werden. Nachfolgend eine beispielhafte Darstellung einer Kontaktvervielfachung bei unterschiedlichen Spannungsniveaus oder Systemkomponenten. |
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Beispiel Kontaktvervielfachung mit 230 V Relais und zwei unterschiedlichen Systemkomponenten
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MÖGLICHE ABWEICHUNGEN VOM GRUNDSATZ SEPARATES NETZWERKKABEL
Ist die beschriebene separate Netzwerkkabellösung wirtschaftlich unzumutbar und kann daher baulich nicht ausgeführt werden, kann in Ausnahmefällen vom Grundsatz des separaten Netzwerkkabels abgewichen werden und durch eine (oder einer Mischung) der folgend passenden Maßnahmen ersetzt werden:
Im Fall eines dezentral im Wechselrichter befindlichen Energie Management Systems (kurz EMS) ist ein Netzwerkkabel in den Zählerverteiler für ein dynamisches Einspeiseleistungsmanagement (Einhaltung netzwirksame Leistung) ohnehin erforderlich oder bereits vorhanden. Dieses Netzwerkkabel kann gemeinsam für das EMS und die WLV (Blau und Blau-Weißes Drahtpaar ist dabei zu verwenden) genutzt werden. |
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Beispiel gemeinsame Nutzung Netzwerkkabel für EMS und WLV |
Für den Fall eines zentral im Zählerverteilschrank befindlichen EMS (oder KW- Park-Regler) ist kein separates Netzwerkkabel (nur für den Verteilernetzbetreiber (folgend kurz VNB)) zur Parallelbetriebsanlage für die WLV erforderlich (siehe KAT 3 Blockschaltbild Beispiel Netzebene 6 mit KW-Regler). Die Ausführung ist analog dem Bild „gemeinsame Nutzung Netzwerkkabel für EMS und WLV“ auszuführen, nur endet das Netzwerkkabel vom LSG beim EMS odgl. Das WLV-Signal wird über das EMS mittels eines Datenkabels (bsp. Netzwerkkabel, Bussysteme etc.) an die Parallelbetriebs-Betriebsmittel übertragen. Dies gilt sowohl für die Erweiterung und die Änderung einer Parallelbetriebsanlage als auch für die Neuerrichtung.
Bestandswechselrichter, zu denen generell kein Netzwerkkabel gezogen werden kann, können in Ausnahmefällen über eine drahtlose Datenübertragung an die WLV angeschlossen werden. |
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Beispiel Optionale Datenübertragung bei Wechselrichtern ohne EMS |
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Beispiel Optionale Datenübertragung mit Wechselrichtern ohne EMS und Kontaktvervielfachung für mögliche Datenübertragung via Netzwerkkabel |
Logiktabelle für die Parallelbetriebsanlagen Kategorie 1(A & B), 2(A & B) sowie 3 Die Signalvorgabe wird über Bistabile Relais (Schließer – Kontakte 0/1) an die Parallelbetriebsanlage (Wechselrichter, Park- oder Kraftwerks-Regler etc.) übertragen. Folgende Tabelle muss somit bei der Leistungsabgabe der Parallelbetriebsanlage realisiert werden:
Achten Sie bei Wechselrichtern und Kraftwerks-Regler insbesondere auf das korrekte Setting, um die WLV durch den Verteilernetzbetreiber korrekt an das Betriebsmittel zu übertragen.
Die Wirkleistungsvorgabe wird täglich mit einem Reset am LSG wieder auf geöffnet (keine Vorgabe – 100% möglich) gesetzt. Dies erfolgt für den Fall von Übertragungsstörungen in der Power Line Communication (PLC) um ein Verbleiben in geschlossenem Zustand (Vorgabe 0%) zu vermeiden. Der Verteilnetzbetreiber wird die Funktionalität der Wirkleistungsvorgabe wiederkehrend überprüfen.
Kategorie 1 Parallelbetriebsanlagen (TYP A Parallelbetriebsanlagen nach TOR-Stromerzeugungsanlagen kurz TOR SEA) Für die Kategorien KAT 1 werden nachfolgend detaillierte Ausführungsvorgaben erläutert. Abweichend zu den Bedingungen der Kategorie 1B, 2 und 3 werden derzeit in KAT 1A keine LSG montiert. Diese werden später mit einer neuen Zählertechnologie oder mit einer Digitalen Schnittstelle angesteuert. Die KAT 1B ist völlig analog der KAT 2A auszuführen, wird aber aus Vollständigkeitsgründen auch separat erläutert.
Kategorie 2 und 3 Parallelbetriebsanlagen (TYP A Parallelbetriebsanlagen nach TOR-Stromerzeugungsanlagen) Für die Kategorien KAT 2(A & B) und 3 werden nachfolgend detaillierte Ausführungsvorgaben erläutert.
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B) Anlagen der Type B/C/D entsprechend TOR-StromerzeugungsanlagenKategorie 4 und 5 Parallelbetriebsanlagen (TYP B/C/D Parallelbetriebsanlagen nach TOR-Stromerzeugungsanlagen) Die in der Tabelle in Allgemeines dargestellten KAT 4 und 5 werden individuell über die Netzzugangszusage mit Kraftwerks-Regler, Fernwirkanlage und dazugehörenden Ausführungsschemata dargestellt und sind daher nachfolgend nicht im Detail dargestellt.
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III) Umsetzung der Wirkleistungsvorgabe für Typ A Anlagen
1) Umsetzung in der KAT 1(A) (Max.Kap. zwischen 0,8 > SN/PN ≤ 3,68 kVA) - mit Direktmessung
In jedem Fall sind folgende Arbeiten im Zuge der Vorbereitungen zur Erteilung der Betriebserlaubnis durchzuführen:
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KAT 1(A) Blockschaltbild Beispiel
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2) Umsetzung in der KAT 1(B) (Max.Kap. zwischen 3,68 > SN/PN ≤ 30 kVA) sowie KAT 2(A) (Max.Kap. zwischen 30 > SN/PN bis zur technischen Grenze der Direktmessung) - Anlagen mit Direktmessung
Ist bereits ein LSG für eine unterbrechbare Lieferung vorhanden und keine freie Zählerplatte mehr verfügbar – kann dieses LSG verwendet werden und somit die Neu-Installation der Stromversorgung entfallen.
Im Nachzählerbereich des Zählerverteilers ist dieses Netzwerkkabel auf einer Hutschiene mittels einer Standard RJ45 Buchse (bei Netzwerkkabel ohne Stecker) oder RJ45 Kupplung (bei Netzwerkkabel mit Stecker) mit der Standard-Belegung T-568B so aufzulegen, dass die Einbauten und das Kabel hinter der Verteilerblende bleiben. Diese Buchse/Kupplung stellt die Schnittstelle zum Verteilernetzbetreiber dar.
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An dieser Buchse ist ein Standard-Patchkabel mit Belegung T-568B anzustecken, welches über einen Schutzschlauch hinter den Verteilerblenden und dem verplombten Bereich durch die betreffende Zählerplatte hindurch zum Montageort des LSG zu führen ist.
Die Netzwerkdurchgängigkeit (blaues Draht-Paar an der Buchse/Kupplung auf blaues Draht-Paar am Wechselrichter/Kraftwerks-Regler) ist vor Inbetriebnahme der Parallelbetriebsanlage zu überprüfen.
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KAT 1(B) Blockschaltbild Beispiel (ohne externe Netzentkupplung)
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KAT 2(A) Blockschaltbild Beispiel (mit externer Netzentkupplung) |
3) Umsetzung in der KAT 2(B) (Max.Kap. zwischen 3,68 kVA > Sn/Pn < 100 kW) sowie KAT 3 (Max.Kap. zwischen 100 kW > Sn/Pn < 250 kW) - Anlagen mit Wandlermessung
Im Kommunikationsfach des Wandlermessverteilers ist das Netzwerkkabel auf einer Hutschiene mittels einer Standard RJ45 Buchse (bei Netzwerkkabel ohne Stecker) oder RJ45 Kupplung (bei Netzwerkkabel mit Stecker) mit der Standard-Belegung T-568B so aufzulegen, dass die Einbauten und das Kabel hinter der Verteilerblende bleiben. Diese Buchse/Kupplung stellt die Schnittstelle zum Verteilernetzbetreiber dar.
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Der Verteilernetzbetreiber steckt an der Buchse/Kupplung ein Standard-Patchkabel an.
Die Netzwerkdurchgängigkeit ist vor Inbetriebnahme der Parallelbetriebsanlage zu überprüfen.
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KAT 2(B) Blockschaltbild Beispiel Netzebene 7
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KAT 3 Blockschaltbild Beispiel Netzebene 6 |